Wir beraten und vertreten Sie im Bereich des Arbeitsrechts im individuellen wie im kollektiven Arbeitsrecht.
Im Rahmen des individuellen Arbeitsrechts werden Sie als Arbeitnehmer von uns in allen Fragen beraten und unterstützt, die sich während Ihres Arbeitsverhältnisses ergeben können.
Schwerpunkte sind dabei insbesondere die Gestaltung und Optimierung Ihres Arbeitsvertrages, die Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen bis hin zum Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen und zur Durchführung von Kündigungsschutzverfahren.
Neben diesen Aspekten betreffend Begründung, Erfüllung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus beraten wir Sie auch in Rechtsfragen bezüglich Arbeitszeit, Teilzeit und Altersteilzeit sowie Abwehr von ungerechtfertigten Versetzungen.
Im Rahmen des kollektiven Arbeitsrechts stehen wir Ihnen beratend zur Verfügung auf dem Gebiet der Umstrukturierung von Unternehmen, Betrieben sowie in Fragen des Tarifvertragsrechts und des betrieblichen Mitbestimmungsrechts