Im Rahmen des Forderungsinkassos treiben wir für Sie überfällige Forderungen bei.
Nach einer erfolglosen außergerichtlich Tätigkeit mithilfe einer anwaltlichen Mahnung werden die Forderungen durch gerichtliche Beitreibungsmaßnahmen geltend gemacht (Mahn-/Vollstreckungsbescheid). Legt der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, führen wir für Sie das streitige Verfahren bei Amts- und Landgerichten (je nach Streitwert) durch.
Nach der Erwirkung eines Vollstreckungsbescheides oder eines Urteils können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Hierzu werden Gerichtsvollzieher beauftragt, Konten- und Gehaltspfändungen ausgebracht oder Zahlungsvereinbarungen mit dem Schuldner geschlossen.
Da unsere Inkassoabteilung auch die Beitreibungsmaßnahmen in den in unserer Kanzlei bearbeiten Insolvenzverfahren erfolgreich durchführt, übernehmen wir auch gerne für Sie entsprechende Mandate.
In diesem Rahmen beraten wir Sie gerne rund um das Thema Forderungsbeitreibung, wobei sich die Vertretung von anwaltlichen Mahnungen über die Vertretung vor den Gerichten bis hin zu den Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erstreckt. Denn gerade bei der Forderungsbeitreibung ist zur Vermeidung eines Ausfalls bzw. zur Sicherung einer Rangstelle mit Befriedigungsaussichten zeitnahes Handeln gefragt.